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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge,
Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des
Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
Neumann-Gewürze e.K. sind jederzeit berechtigt, diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit
einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher
eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen bearbeitet. Wir
bitten um Verständnis, dass unsere Versandbedingungen nur innerhalb
Deutschlands gelten. Für
Lieferungen in andere Länder bitten wir Sie, uns per E-Mail anzufragen, um die
aktuellen Konditionen abzurufen.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische
Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der
jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Neumann-Gewürze e.K.
sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart,
erfolgt die Lieferung ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Mindestbestellwert beträgt 10 €. Ab einem Warenwert von 50 € übernehmen wir die
Versandkosten. Für Nachnahme-Lieferungen sind
2 € Einziehungsentgelt (mehrwertsteuerfrei) bei Zustellung der Sendung an den
beauftragten Zusteller zu zahlen. Für
Lastschriften, die mangels Deckung nicht eingelöst werden, berechnen wir 12,00
€ Bearbeitungsgebühr pro Vorgang. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche
Mehrwertsteuer. Nicht mitgelieferte Artikel werden nicht nachgeliefert. Von
unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem
Zuschlag berechnet.
4. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist, kommt innerhalb von 4 Werktagen zum Versand.
5. Gewährleistung
Neumann-Gewürze e.K. gewährleistet, dass die
verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und
Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Beanstandungen an der Ware können wir nur innerhalb von vier Wochen nach
Warenauslieferung anerkennen. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die
gelieferte Ware verändert. Neumann-Gewürze e.K.hat
während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein
teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden
Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung
oder Minderung.
6. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Firma
Neumann-Gewürze e.K.. Ist
der Kunde mit seinen Zahlungen im Verzug, so werden auf den unbeglichenen
Betrag Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank berechnet. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche behält sich
Neumann-Gewürze e.K. ausdrücklich vor.
7. Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen
durch Rücksendung der Ware zurückgeben, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen
oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch
Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens nach Erhalt der Ware und einer
ausführlichen Rückgabebelehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandfähiger
Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch
Rücknahmeverlangen in Textform, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären.
Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des
Rücknahmeverlangens auf unsere Kosten und Gefahr an:
Neumann-Gewürze e.K.
Rüdersdorfer Straße 56
15378 Herzfelde
Das Rückgaberecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation
angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse
zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine
Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten würde.
Rückgabefolgen:
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile)
herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt
werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf
deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
- Ende der Rückgabebelehrung -